Der Fleischhacker Tobias (1603 – 1670) wird im Jahre 1645 in Mondsee zum Ratsbürger ernannt. Die Aufnahme als Bürger war nur möglich, wenn ein Nachweis über seine Leibfreiheit vorlag, der Bewerber katholischen Glaubens und ehelicher Geburt war sowie das Gelübde ablegte, katholischen Gehorsam zu leisten (z.B. zur Osterbeichte zu gehen). Des Weiteren musste er Mitglied einer Zunft und Besitzer eines „Burgrechtshauses“ sein, wobei in Mondsee die Anzahl dieser Häuser auf „Bürgergrund“ unveränderlich feststand. Um in des Bürgerbuch eingeschrieben zu werden, waren die Bürgerrechts-Taxe (zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben), das Einschreibgeld und für den Umtrunk nach der Aufnahme das „Willengeld“ zu bezahlen. Schließlich musste er noch einen ledernen Wassereimer für die Feuerbekämpfung zur Verfügung stellen.
Eine wohl langwierige und teure Prozedur! Aber Ratsbürger zu sein, stellte nicht nur eine persönliche Auszeichnung dar sondern brachte auch Freiheiten und Vorteile. Denn als Mitglied der Markgemeinde konnte man wählen oder gewählt werden und man hatte das Recht, ein Gewerbe auszuüben und Handel zu betreiben. Zudem gab es verschiedene Privilegien (unentgeltlicher Holzbezug, Weiderechte usw.) sowie soziale Einrichtungen (Stiftungen). Verarmte ein Bürger, so war seine Versorgung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesichert.
Bei einem angesehenen Bürger spielte nicht nur die Größe seines Vermögens sondern auch die Größe seiner Familie eine Rolle: Tobias hatte in drei Ehen insgesamt 21 Kinder (6 Söhne und 15 Töchter).